Was ist Querhandeln?
Querhandeln ist die Verknüpfung und Verbindung zwischen querdenken und konkret umsetzen.
AGB querhandeln
Geschäftsbedingungen für Trainer/innen, Berater/innen und Coaches
Die im Berufsverband BDVT e.V. „Der Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches vertretenen Verkaufs- und Managementtrainer - im Folgenden kurz Trainer genannt - arbeiten mit ihren Auftraggebern als faire Partner zusammen. Um die Einheitlichkeit dieser zu erbringenden Dienstleistungen besonderer Art zu gewährleisten, werden im Rahmen der Durchführung der geschlossenen Verträge die nachfolgenden von der Berufsgruppe der Selbstständigen im BDVT verabschiedeten Geschäftsbedingungen für Trainer zugrunde gelegt.
1. Allgemeines
1.1
Ergänzend zu den individuell zwischen Auftraggeber/in und Trainer/in, Berater/in und Coach geschlossenen Verträgen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/innen, Berater/innen und Coaches, die den Verträgen beigefügt werden.
1.2
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/innen, Berater/innen und Coaches, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
2. Leistungen des Trainers/Beraters/Coachs, der Trainerin, Beraterin
2.1
Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/innen. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem/der Auftraggeber/in.
2.2
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber/in und Auftragnehmer/in im Einzelnen festgelegt.
2.3
Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainings, Coachings, Beratungen, Workshops.
2.4
Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmer/innen nach Maßnahmen findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
3.1
Das erste Kontaktgespräch durch den/die Trainer/in, Berater/in, Coach ist unentgeltlich.
3.2
Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3
Für Maßnahmen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4
Zusätzlich und nach Absprache mit dem/der Auftraggeber/in berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten/innen, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
3.5
Für Maßnahmen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6
Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7
Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8
Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragsstellung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzepts und zu 1/3 bei Beendigung des Auftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
3.9
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
4. Sicherung der Leistungen
4.1
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des/der Trainers/in, Beraters/in, Coaches an den von diesem erstellten Werken an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Arbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den/die Auftraggeber/in bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des /der Trainers/in, Beraters/in, Coaches.
4.2
Der/die Auftraggeber/in sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom/von der Trainer/in, Berater/in, Coach vorbereitete Material wird den Teilnehmenden der Maßnahme vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3
Der/die Auftraggeber/in informiert den/die Trainer/in, Berater/in, Coach vor und während der vereinbarten Maßnahme/n laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom/von der Auftraggeber/in benannt.
4.4
Sollen Teile des Konzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber/der Auftraggeberin Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem/der Trainer/in, Berater/in, Coach der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des/der Trainer/in, Berater/in, Coach tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5
Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.6
Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom/von der Trainer/in, Berater/in, Coach zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7
Der/die Trainer/in, Berater/in, Coach ist berechtigt, seine/ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers/der Auftraggeberin anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den/die Trainer/in, Berater/in, Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom/von der Trainer/in, Berater/in, Coach nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der/die Trainer/in, Berater/in, Coach unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.9
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der/die Trainer/in, Berater/in, Coach, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 6 Monaten vorher 75% und bis zu 3 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer/innen, Berater/innen, Coaches unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2
Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/in, Berater/in, Coach oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des/der Trainer/in, Berater/in, Coach.
Dies gilt ebenfalls, falls
a) der/die Auftraggeber/in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder
b) der/die Auftraggeber/in nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein/ihr Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: August 2019